Hinweispflicht zu Cookies
Webseitenbetreiber müssen, um Ihre Webseiten DSGVO konform zu publizieren, ihre Besucher auf die Verwendung von Cookies hinweisen und darüber informieren, dass bei weiterem Besuch der Webseite von der Einwilligung des Nutzers
in die Verwendung von Cookies ausgegangen wird.
Der eingeblendete Hinweis Banner dient dieser Informationspflicht.
Sie können das Setzen von Cookies in Ihren Browser Einstellungen allgemein oder für bestimmte Webseiten verhindern.
Eine Anleitung zum Blockieren von Cookies finden Sie
WordPress Plugin Entwicklung von
Huhu,
das stimmt, dass der Winter ungleich verteilt war. Ich hätte ja durchaus auch gerne etwas mehr Schnee gehabt. Aber wer weiß, vielleicht sind wir es ja, die dieses Jahr im Schnee ertrinken. ^^
Tintengrüße von der Ruby